Therapie
Anamnese, Befund und Aufklärung
Grundlagen für jede erfolgreiche zahnärztliche Behandlung bilden Anamnese, Befund, Diagnose, Behandlungsvorschlag, Behandlungsbesprechung und klinische Durchführung der Behandlung inkl. Nachsorge. Entsprechend ausführlich sollten die nötigen Unterlagen und Schritte vom Behandler dokumentiert werden. Am Anfang steht die Anamnese. Der Patient wird über sein Kommen und sein Problem, sowie deren Vorgeschichte befragt. In der Gesundheitsgeschichte werden zusätzlich allfällige gesundheitliche Risiken, Konsequenzen und Vorkehrungen besprochen und festgehalten, um eine möglichst problemlose Behandlung zu planen und durchzuführen
Anschliessend erfolgt eine umfassende Befundung des Gesichts, der Mundhöhle und ihren Strukturen. Dazu gehören die Prüfung des Gesichts, des Geruchssinnes, der Senisbilität und des Tastsinnes, sowie die Bewegungsfunktionen des Kausystems, des Unterkiefers, der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur. Ebenso die Lymphknoten der umliegenden Gebiete im Mundboden und in der Halsregion. Die Untersuchung der Mundhöhle stellt die Bezahnung, den Okklusions- und Artikulationszustand und den Parodontalzustand fest. Alle Weichteilstrukturen wie Wange, Lippen, Zunge, Gaumen, Mundboden werden ebenfalls angesehen und beurteilt.
Besondere Bedeutung kommt der Patientenaufklärung vor dem Eingriff zu. Der Patient wird über allfällige Risiken, Probleme und Komplikationen des geplanten Eingriffs informiert und aufgeklärt. Ebenso sollten ihm mögliche Alternativen angeboten werden, damit er seine Einwilligung geben kann. Es empfiehlt sich, dem Patienten vorgängig einen Kostenvoranschlag mit den entsprechenden Angaben auszustellen.
Eine besondere Untersuchung stellt die Herdabklärung dar. Bei bevorstehenden Bestrahlungstherapien, Immunsuppression, Chemotherapie oder Herz-Kreislauf-Operationen mit Organtransplantationen werden auf diese Art und Weise dentogen bedingte Risiken und Infekte frühzeitig erkannt und behandelt.
Klinisches Vorgehen
Der chirurgische Eingriff bedarf einer guten Behandlungsplanung, einer konsequenten Vorbereitung des Arbeitsplatzes mit Bereitstellung der sterilen Instrumente. Wichtigstes Ziel ist dabei, eine Fremdkontamination mit patientenfremden Mirkoorganismen zu vermeiden. Dazu gehört die sterile Kleidung, sterile Abdeckung und sterile Händedesinfektion von Seiten des Behandlungsteams. Der Patienten spült präoperativ mit einer 0.2-1.0% Chlorhexidinlösung über mindestens 2 Minuten um die intraorale Keimzahl so stark zu reduzieren, dass eine Selbst- und eine Fremdkontamination praktisch ausgeschossen werden kann.
Nach ausreichender Desinfektion des Operationsfeldes wird der Eingriff durch eine sog. Aufklappung der Weichteilgewebe eingeleitet. Die Ginigiva wird mit dem Periost vom Knochen gelöst und in einer Lappenform weggeklappt, um den direkten Zugang zum Zahn oder zum Prozess zu erhalten. Liegt dieser in der Tiefe, so muss zuerst die knöcherne Überdeckung mit sterilem Rosenbohrer und Winkel- oder Handstück entfernt werden. Oft ist es notwendig, den Zahn in Einzelteile zu trennen, um ihn stückweise zu entfernen. Dabei muss peinlichst darauf geachtet werden, dass wichtige Nerven (Nervus mandibularis inferior; Nervus lingualis; Nervus mentalis), Arterien oder Venen nicht verletzt werden. Sobald der Zahn vollständig entfernt ist, wird die Knochenwunde mit dem Gingivalappen zugedeckt. Der Patient wird nochmals über den Eingriff, den Verlauf und über allfälligen Komplikationen informiert. Geeignete Verhaltensmassnahmen und Schmerzmittel helfen, die Beschwerden zum vornherein einzuschränken.
Der Patient erscheint gut 12 Tage nach der Operation zur Nachkontrolle, wo sein Befinden und die Wunde abgeklärt und nötigenfalls nachversorgt wird. Der Patient sollte bei Weisheitszahnextraktionen 38 und 48 bis zu 6 Monate postoperativ den Unterkiefer schonen und keine harte Nahrung zerkauen, um einer Kieferfraktur vorzubeugen.

