Schwierigkeiten & Grenzen
Trotz guter Ausrüstung und Erfahrung können anatomische und technische Grenzen die Behandlung beeinträchtigen. Dazu zählen:
- Stark gekrümmte oder gar geknickte Wurzeln mit Wurzelkanälen.
- Nicht auffindbare feine 4. mesiobukkale Wurzelkanäle in der mesialen Wurzel eines Molaren (6er oder 7er)
- Nicht auffindbare oder unsichtbare 2. Wurzelkanäle an Eckzähnen (3er) und an lateralen Schneidezähnen (2er)
- Vollständig verschlossene (obliturierte) verkalkte Wurzelkanäle;
- Nicht entfernbare natürliche Hindernisse im Wurzelkanal wie interne Odontome, Zahnkeime oder Schmelzperlen
- Nicht entfernbare artifizielle Hindernisse wie verbleibende Stifte oder Schrauben, abgebrochene Instrumente oder feste Wurzelkanalfüllungen wie Silberstifte oder Zemente
Hier muss der Aufwand mit der zu erwarteten Prognose des Zahnes abgewogen werden. Bei einem symptomfreien Zahn mit verschlossenen und nicht sichtbaren Wurzelkanälen im OPMI ist die Prognose besser. Der Zahn kann erhalten und rekonstruiert werden. Der Patient muss vorgängig über die Fakten und allfälligen Risiken aufzuklären werden und sein Einverständnis zur weiteren Behandlung geben.
In der Beurteilung und Behandlung eines Zahnes spielt das Alter des Patienten und die Vorgeschichte des Zahnes eine wichtige Rolle. Je älter der Patient und je unsicher die Prognose eines Zahnes ist, desto weniger invasiv und weniger aufwendig sollte die Behandlung ausfallen. Mein Grundsatz gilt auch hier: "If you doubt, don't do it". Im ungünstigsten Fall kann ich bei Beschwerden eine Wiederaufnahme der Behandlung ins Auge fassen.
Kann der Zahn mit unserer Ausrüstung und Erfahrung nicht erfolgreich behandet werden, so überweise ich den Patienten an den Spezialisten, Herrn Dr. med. dent . Peter Velvart in Zürich. Als einer der besten Endodologen kann er das Maximum herausholen. Ist der Zahn nicht behandelbar und treten weiter Beschwerden auf, so muss er gezogen und eine Alternativlösung gesucht werden.
Eine Zahnextraktion kommt dann in Frage, wenn der Zahn aufgrund der biologischen und technischen Voraussetzungen nicht oder nur mit wenig Hoffnung auf eine gute Prognose erhalten werden kann. Die Alternativlösung dazu bildet das Implantat mit verschraubter Verblend-Metallkeramik-Krone oder das Belassen der Zahnlücke, vorausgesetzt die Ästhetik und die Kaufunktion lässt dies zu und der Patient ist damit einverstanden. Folgende Grenzen und Ausnahmesituationen bestehen, wo ein Zahn nicht erhalten und gezogen werden muss :
- (1) Zahn mit einer Wurzellängsfraktur: Unspezifische und lang andauernde Schmerzen in derselben Region sind typisch. Im fortgeschrittenen Stadium treten Gingivaschwellungen, -Entzündungen, tiefe Parodontaltaschen, Fisteln, Dislokationen der Frakturteile und Knochendefekte in der Tiefe auf.
- (2) Zahn mit zuwenig gesunder Zahnhartsubstanz: Solche Zähne wiesen oft Karies über Jahre auf, die nicht behandelt wurden. Ein intakter Zahnkranz von min. 2mm Dicke über dem Knochenniveau ist notwendig, um den Zahn sicher und gut zu rekonstruieren. Bei langen Wurzeln wie bei Eckzähnen oder Molaren kann eine sog. Pfeilerzahnverlängerung vorgenommen werden, um genügend Zahnhartsubstanz für die Stabilität des Zahnes zu erhalten.
- (3) Zahn, dessen Zahnbett und Knochen in die Tiefe entzündet und zerstört ist: Hier steckt der Zahn oft im Granulationsgewebe (schwammiges Entzündungsgewebe) und vom gesundem Knochen ist nichts mehr übrig geblieben.
- (4) Zahn mit sog. Behandlungshandicaps: alte Wurzelbehandlungen mit Stiftversorgungen, die nicht entfernbar sind, sowie wurzelbehandelte Zähne mit bestehenden Therapiefehlern (Stufen; Überfüllung; abgebrochene Instrumente u.a.). Sind solche Probleme nicht zu beseitigen, so stellt die chirurgische Wurzelspitzenresektion mit retrograder MTA-Zementfüllung die einzige Hoffnung zum Zahnerhalt dar. Sie kann nur erfolgen, wenn eine ausreichende Wurzellänge und keine Parodontal- oder Bifurkationseinbrüche vorliegen.
- (5) Zahn, dessen Wurzelbehandlung überinstrumentiert und überfüllt wurde: Ebenso Zähne, die nach Überbeanspruchung eine Kronen- oder eine Kronen-Wurzelfrakturen erleiden.
- (6) Zahn, dessen Behandlung für den Patienten zu teuer wird: Für einen Molaren mit 3-4 Wurzelkanälen muss man für die Wurzelbehandlung und den Kronenaufbau gut CHF 1'600.00 bis 1'800.00 rechnen. Im Vergleich dazu kommt die Zahnextraktion, ein Knochenaufbau, ein Einzelzahnimplantat und eine verschraubte Vollkeramik-Krone auf CHF 5'500.00 bis 8'000.00 je nach Praxis.

