Historisches
1600 vor Christus gab der Papyrus Ebers aus Ägypten unter anderem Anweisungen zu Zahnbehandlungen.
100-200 nach Christus nahm Archigenes, ein griechischer Arzt aus Apameia in Syrien, Zahnbehandlungen vor. Er gilt als Begründer der Zahnheilkunde.
Im Mittelalter und den folgenden Jahrhunderten wurden Zähne nicht von akademisch ausgebildeten Ärzten gezogen, sondern von Handwerkern, meist von Badern. Man nannte sie auch "Zahnbrecher" oder "Zahnreisser". Sie übten ihren Beruf mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten aus. Ein schnelles Arbeiten war notwendig, weil keine Betäubung des Patienten möglich war. Zu dieser Zeit hatten die Menschen die Vorstellung, dass ein Wurm, der sich durch den Zahn frisst, die Zahnerkrankungen verursachte. Quälende Zahnschmerzen kurierte man bis 1829 mit dem Brenneisen, indem die Karies und der Zahnnerv verödet wurde (sog. Kautern). Die meisten Patienten verloren bei dieser Behandlung das Bewusstsein. Arsenpasten konnten Patienten von den Zahnschmerzen befreien. Auch Äther, Chloroform und Lachgas waren bekannt. Kokain ergänzte später die Mittel zur Schmerzbehandlung.
1756 Veröffentlicht Philipp Pfaff das erste Lehrbuch der Zahnheilkunde in deutscher Sprache: "Abhandlungen von den Zähnen und deren Krankheiten"; er gilt als Begründer der deutschen Zahnheilkunde.
Über Jahrhunderte benutzte man Holzstäbchen mit aufgefaserten Enden, die man mit Asche, Ingwer, Pfeffer bestreute, um so die Zähne zu reinigen. Die ersten Zahnbürsten stammten aus dem frühen 18. Jahrhundert.
Im 18. Jahrhundert fanden Zähne von Hunden, Pavianen und Schafen Verwendung als Zahnimplantate. Sie wurden mit Golddrähten an den Nachbarzähne eingebunden. Hundert Jahre später erfand man künstliche Zähne für den Zahnersatz.
Historische Entwicklung der Zahnheilkunde in Deutschland
1869 der Norddeutsche Bund legt die erste Prüfungsordnung fest; Pflicht: 2 Jahre Studium und praktische Erfahrungen beim Zahnarzt
1889 einheitliche Prüfungsordnung
1910 Errichtung dentistischer Lehrinstitute. Dentisten werden 2 Jahre geschult, es folgen 4 Jahre Praktikum
1919 Möglichkeit der Promotion für Zahnmediziner, Titel: "Dr. med. dent." Aufgrund der Erfahrungen mit Zahnärzten im 1. Weltkrieg, welche zur Wiederherstellung der Kiefer und Gebisse bei Kiefer- und Gesichtsverletzungen bei Soldaten herbeigezogen werden mussten.
1920 Dentistenausbildung wird anerkannt. Die Berufsbezeichnung "Zahnhand- werker/- künstler" abgeschafft

