Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Lehre und dem Erkennung, der Prophylaxe und Behandlung von fehlerhaften Zahnstellungen, von veränderten Lagebeziehung und Kieferabweichungen im Gesichtsbereich. Ca. 5% aller Zahnärzte sind Kieferorthopäden. Das Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist es, das Wachstum von Ober- und Unterkiefer zu beeinflussen, deren Zähne ausrichten und die Lagebeziehung von Ober- und Unterkiefer zu korrigieren, damit ein funktionell stabiles und ästhetisches schönes Gebisses in einer nätürlichen Gesichtpartie erreicht werden kann.
Grundsätzlich werden in der Kieferorthopädie passive und aktive Apparaturen verwendet. Die «passiven» Apparaturen verhindern schlechte Gewohnheiten fortzuführen, die sich ungünstig auf die Lippen-, Wangen- oder Zungenmuskulatur auswirken und zu Zahnfehlstellungen führen können. Dazu gehören das Nuggeln, das Daumen- und Fingerlutschen, das Lippensaugen und das Zungenpressen. «Aktive» Apparaturen üben mit Federn, Gummizügen und Bögen selber schwache und langandauernde Kräfte aus. Sie können abnehmbar (Aufbissplatte im Oberkiefer mit Schraube zum Aufdehnen des Oberkiefers) oder festsitzend sein (mit sog. Brackets an die Zähne geklebte vollfixe Apparatur mit Verdrahtung zur Bewegung der Zähne). Damit werden Wachstum und die Fehlstellung der Kiefer und Zähne bei Kindern und Jugendlichen gezielt korrigiert, indem Kräfte diese langsam und stetig in die gewünschte Position hin bewegen. So können selbst Kieferanomalien mittels Förderung oder Hemmung des Wachstums beim Kind und Jugendlichen erfolgreich behandelt und behoben werden. Bei schwierigen Fällen dauert die Behandlung meistens Jahre, weil das erreichte Behandlungsresultat während einer Retentions- oder Haltephase stabilisiert werden muss. Sie ist oft zeit- und kostenintensiv und verlangt vom Patienten und Eltern viel Geduld und Zusammenarbeit.
In der Regel finden kieferorthopädische Behandlungen in Zusammenarbeit mit dem Haus- oder Kinderzahnarzt statt. Voraussetzungen dafür sind eine gute und anhaltende Mundhygiene besonders bei festsitzenden Apparaturen, regelmässiger Dentalhygiene zwecks Zahnreinigung und Mundhygieneüberwachung, sowie ein gesunder Zahnhalteapparat und eine gute Kooperation des Patienten und der Eltern, da häufige Kontrollen beim Spezialisten nötig sind.
Besonders schwere Kiefer- und Zahnstellungsanomalien werden bis zum 20. Lebensjahr von der Invalidenversicherung bezahlt oder Kanton und Gemeinden übernehmen einen Beitrag. Einzelne Fälle mit Krankheitswert fallen unter die Leistungspflicht der Krankenversicherung KVG. Ist eine kieferorthopödische Behandlung als Folge eines Unfalles nötig, so ist die Unfallversicherung kostenpflichtig. Bei familiär gehäuften Zahnstellungsproblemen, d.h. wenn solche bei den Eltern auftraten, lohnt es sich, bei den Kindern vor 6 Jahren eine sog. Zahnpflege-Zusatzversicherung mit hoher Kostenbeteiligung bei Kieferorthopädie-Behandlungen bei der Krankenkasse abzuschliessen. Der Hauszahnarzt füllt dann ein entsprechendes Attest oder Formular mit dem aktuellen Gebissbefund aus. Vor 6 Jahren sind im Milchgebiss anstehende Zahnstellungsprobleme oder Kieferanomalien wenig oder kaum abzuschätzen. Kinder mit bestehenden Kariesdefekten und hoher Karieaktivität können von der Versicherungen ausgeschlossen werden. Es lohnt sich, sich rechtzeitig zu erkundigen.

