Mahnungen und Inkassa
Die Zahnärztekasse AG in Wädenswil ist von uns beauftragt, unser Faktoring auszuführen. Werden Rechnungen nicht innert 35 Tagen, werden bis zu 3 Mahnungen im Abstand von je 30 Tagen verschickt. Bleibt der Rechnungsbetrag weiter geschuldet, wird die Forderung an die Tochterfirma Debita übergeben, welche wiederum 2 Mahnungen innerhalb von 20 Tagen dem Schuldner zuschickt. Zahlt dieser nicht, so wird eine ordentliche Betreibung durchgeführt.
Im Inkasso- und Betreibungsfall entstehen Mehrkosten des Verfahrens und Verzugszinse, die der Schuldsumme zugerechnet wird. Im weiteren muss der Schuldner damit rechnen, dass seine Betreibung oder sein Verlustschein seine Kreditwürdigkeit einschränkt.
Patienten mit aktuellen und / oder früheren Inkassofällen werden bei uns nur nach vorgängiger Schuldtilgung (zuzüglich den Inkassakosten von Dr. Brunner) und einer Vorauszahlung von mind. CHF 300.00 wieder behandelt.
Kann das Inkasso aus verschiedenen Gründen nicht eingefordert werden, erhalte ich einen sog. Verlustschein. Diese Forderung trete ich an die Depita ab, welche eine Verlustscheinauswertung über 20 Jahre mit weiteren Betreibungsbegehren durchführt.
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