Startseite

Reklamationen

Es können bei aller Sorgfalt und Anstrengung Fehler auftreten. Falls Sie mit unserer Leistung nicht zufrieden sind oder glauben, dass ein Fehler vorliegt, so gehen Sie wie folgt vor:

1. Schritt : Melden Sie sich per Telefon - Feedback-Mailformular - Brief und legen Sie Ihr Anliegen vor

2. Schritt : Formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich:

  • Umschreibung Ihres Anliegens mit Beschwerden und Schwierigkeiten durch eigene Worte
  • Seit wann / wie oft / wie lange / welche Nebenwirkungen bestehen ?

3. Schritt : Sie erhalten Antwort von mir :

Ich werde Ihnen baldmöglichst eine entsprechende Antwort geben. Falls diese für Sie nicht zufrieden stellend ist.

4. Schritt : Vereinbaren wir einen Besprechungstermin ab 18:00 Uhr abends

Um in Ruhe und ohne Zeitdruck die Angelegenheit und eine gute Lösung zu besprechen. Sie erhalten daraufhin von mir eine schriftliche Bestätigung im Doppel mit allen Punkten und Vereinbarungen. Ein Exemplar geht unterzeichnet an mich zurück.

5. Schritt : Wir erreichen keine gütliche Einigung :

Sie wenden sich an die Ombudsstelle, dem Sekretariat der Kant. Zahnärztegesellschaft des Kantons Aargau ZGA. Frau Blank wird Sie weiter beraten. Anfragen sind kostenlos. Im nachfolgenden Verständigungsversuch zwischen Ihnen und mir wird eine Lösung gesucht. Scheitert diese, so folgt eine kostenpflichtige Honorarprüfung, die eine Begutachtung und ein Schlichtungsverfahren umfasst.

 

Zahnarzt-Tarif Bild 1: Der Zahnarzt-Tarif im Ordner übersichtlich angelegt.