Tarif des Zahnarztes
1976 wurde der Zahnarzt-Tarif von den Sozialversicherungspartnern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geschaffen. Er beruht auf einer klaren Kostenkalkulation von 500 Einzelleistungen einer durchschnittlichen Modellpraxis. Jede Leistung hat eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten, welche mit dem Taxpunktwert multipliziert wird. Das ergibt den Preis der Leistung. Die Summe der verschiedenen Leistungen, welche zu den Behandlungen gehören, ergibt am Schluss das Rechungstotal und die Behandlungskosten.
Der sog. Zahnarzt-Tarif enthält die jeweiligen Position, Kurzbeschreibungen und Taxpunkte der verschiedensten zahnärztlichen Leistungen. Zu beachten ist, dass er keine zahntechnischen Arbeiten enthält.
Bei Sozialversicherungsfällen ist die Taxpunktzahl als auch der Taxpunktwert pro Leistung vorgeschrieben. Nach dem Unfallversicherungs- und Krankenversicherungsgesetz beträgt der Taxpunktwert hier stets CHF 3.10. Seit 1994 wurden diese Leistungen nicht mehr der Teuerung angepasst.
Bei Privatpatienten kann der Taxpunktwert und die Taxpunktanzahl pro Leistung variiert werden, um einen erhöhten Schwierigkeitsgrad oder einen vermehrten Zeitaufwand abzudecken. Praxis-Infrastruktur, Lohnniveau und Personalkosten sind weitere Faktoren. Der Taxpunktwert liegt zwischen minimal CHF 3.10 (SUVA) und maximal CHF 5.40. Er ist für Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO bindend einzuhalten.
Folgende Faktoren können zwischen den einzelnen Praxen Unterschiede im Taxpunktwert bewirken :
- Örtliche Verhältnisse (Stadt- oder Landpraxis, Mietzinsen)
- Hohes Lohnniveau für Angestellte (z.B. DH's und PA's)
- Betrieblicher Praxisaufwand (z.B. Hygienestandard, Technische Geräte, Unterhalt und Wartungen, etc.)
- Kundenstamm und Zielpublikum (Kundensegment, spezielle Ansprüche)
- Weiterbildungsniveau des Zahnarztes und der Praxismitglieder
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