Desinfektion
Definition:
Laut Deutschen Arzneimittelbuch (DAB) bedeutet "Desinfektion": "Totes oder lebendes Material in einen Zustand versetzen, dass es nicht mehr infizieren kann".
Von Desinfektion spricht man bei einer Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 105: von ursprünglich 100.000 vermehrungsfähigen Keimen (sog. koloniebildende Einheiten - KBE) überlebt nicht mehr als ein Keim. Ab einem Faktor von min. 106 wird von Sterilisation gesprochen.
Anwendung in der Zahnmedizin:
Eine Infektion mit Hepatitis-B und C-Viren ist das Hauptrisiko in der Zahnarztpraxis. Der Speichel unserer Patienten ist während und nach einer Zahnbehandlung immer potentiell als Träger von Hepatitis- und anderen Viren anzusehen. Die dental wichtigen Desinfektionsbereiche sind Arbeitsflächen, Hände, Geräte und Instrumente, die nicht sterilisierbar sind. Sie müssen einzeln auf Desinfektionsniveau antiHBVtär desinfiziert werden. Nachgewiesene Wirksamkeit gegen HBV bedeutet auch eine sichere Wirksamkeit gegen AIDS-Viren (HIV).
Desinfektion (European Panel for Infection Control in Dentislry (EPICD)
hat zum Ziel, in einer spezifischen Situation durch entsprechende Massnahmen pathogene Mikroorganismen und DNA-/RNA-Viren zu eliminieren. Das Resultat der Desinfektion ist begrenzt auf den Moment.

