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Infektionspräventive Massnahmen des Praxisteams

Massnahmen - Kontrollen - Dokumentation

1. Händedesinfektion

Die Hände des Praxisteams sind das häufigste Übertragungsmittel von Krankheitskeimen. Deshalb zählt die Händehygiene, Händedesinfektion und das Tragen von Handschuhen zu den wichtigsten Massnahmen, um eine Keimübertragung zu verhüten. Das Händewaschen und die hygienische Händedesinfektion vor und nach jeder Behandlung gehört auch dazu. Bei oralchirurgischen und zahnchirurgischen Eingriffen kommt die chirurgische Händedesinfektion mit Anziehen von sterilen Handschuhen hinzu.

Weiteren Schutz bietet das Tragen von (A) Schutzmasken, (B) Brillen als Augenschutz; (C) Berufskleidung aus Kittel, Hosen und geschlossenen Schuhe, sowie die (D) Abdeckung von Flächen und Gegenständen, die mit Blut, Speichel oder Sekreten (inkl. Eiter) kontaminiert werden können.

2. Impfprophylaxe

Um spezifische Infektionsrisiken (Hepatitis-C- und -B-Viren) zu minimieren, sind Schutzimpfungen für das Praxispersonal unumgänglich. Sie dienen als Arbeitsschutz und zur Infektionsprophylaxe gegenüber den Patienten. Bei regelmässigen Behandlungen von Kindern sind auch Vorsorgeuntersuchungen gegenüber Bordetella pertussis, Masernvirus, Rötelvirus und Varizella-Zoster-Virus einzubeziehen.

3. Beschäftigungsbeschränkungen

Infektionsrisiken für Patienten können auch vom Praxispersonal ausgehen. Eine Keimübertragung kann durch Blutkontakt, aeorogen (Tröpfchenkerne) Tröpfchen und Schmierinfektionen erfolgen. Das konsequente Tragen von Mund-Nasen-Masken und Latexhandschuhen, die nach jedem Patienten ausgezogen und fortgeworfen werden, kombiniert mit den Desinfektionsmassnahmen verhindern wirksam und sicher die Keimübertragung vom Personal auf die Patienten. Sind Praxismitglieder ernsthaft krank, bleiben sie zuhause.

4. Aufbereitung von Medizinalprodukten

Die Aufbereitung von Medizinprodukten wird durch das Medizinalproduktegesetz (MPG), Medizinalprodukte-Betreiberverordnung und die Empfehlungen "Anforderung an die Hygiene bzw. der Aufbereitung von Medizinprodukten" geregelt. Mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinalprodukten (z.B. Dentalinstrumenten) dürfen nur Personen beauftragt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen speziellen Sachkenntnisse verfügen. Jeder Arzt und Zahnarzt muss als Hersteller von Medizinprodukten Angaben über das Aufbereitungs- und Sterilisationsverfahren machen, damit die Sterilität der wieder zu verwendeten Instrumente und Geräte gesichert ist.

Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren müssen nach Standartarbeitsweisen erfolgen und das verwendete Desinfektionsverfahren muss nachweislich bakteriozid, fungizid und viruzid sein.

Hand- und Winkelstücke müssen einer ausreichenden Reinigung und Desinfektion bzw. Sterilsisation der Innen- und Aussenflächen unterzogen werden, die nur mit dem sog. Turbozid- und dem DAC-Gerät erreicht werden. Zusatzgeräte mit oder ohne Luft-/ Flüssigkeits-/Partikelaustritt (wie z.B. Intraoralkamera, Geräte zur Kairesdiagnostik, Pulverstrahlgeräte, Polymerisationslampen Zahnsteinentfernungsgeräte) sind gemäss der Herstellerangaben zu desinfizieren und zu sterilisieren, soweit dies möglich ist. Rotierende und Oszillierende Instrumentenansätze von Ultraschallgeräten sind mit speziellen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu behandeln.

Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten: Es wird zwischen manueller und maschineller Aufbereitung unterschieden, die entweder thermisch oder chemisch erfolgen. Für die Instrumentendesinfektion sind Mittel mit nachgewiesener bakterizider, fungizider und viruzider Wirksamkeit zu verwenden. Bei sichtbarer Verschmutzung der Lösung ist sie sofort zu erneuern. Instrumente sollten sorgfältig auf Verkalkungen; Salzablagerungen geprüft werden und nach dem Prozess gut getrocknet werden.

Sterilgutverpackung und Sterilisation: Alle Medizinprodukte, welche die Körperintegrität durchtrennen und bei zahnärztlich-chirurgischen oder oralchirurgischen Eingriffen zum Einsatz kommen (sog. kritische Medizinprodukte) sind nach der Reinigung und Desinfektion zu sterilisieren und müssen steril am Patienten angewendet werden. Sie sind in Sterilisiergutverpackungen zu sterilisieren, steril aufzubewahren und mit Chargen-Nummer, Sterilisationsdatum und Sterilgutlagerfrist zu kennzeichnen. Es sollten dafür nur Dampfsterilisatoren des Typs B mit Vor- und Nachvakuum verwendet werden (wie unser Autokav Melag 24 B), die alle Medizinalprodukte in den Verpackungen sicher und zuverlässig sterilisieren kann.

Freigabe aufbereiteter Medizinprodukte: Die Aufbereitung endet mit dem Sterilisationsende und der Freigabe des Medizinproduktes zur Lagerung und zur Verwendung am Patienten. Treten Sterilisierungsfehler oder grössere Abweichungen im Prozessablauf auf, so bricht der Autoklav Melag-24B den Prozess ab und das Gerät muss zuerst wieder überprüft werden.

Lagerung von Medizinprodukten: Instrumente, Werkstoffe und Materialien sollen steril verpackt und trocken in Schubladen oder geschlossenen Schränken gelagert werden. Medizinalprodukte in Trays oder Sterilpackung können bis max. 6 Monaten in Schubladen oder Schränken steril gelagert werden. Nicht sterilisierbare Geräte oder Materialien sollten sicher desinfiziert und staubfrei in Schubladen gelagert werden.

5. Wasserführende Systeme

Dentaleinheiten dürfen nur mit Trinkwasser gespeist werden und müssen täglich gewartet, gereinigt und gepflegt werden, damit sich keine Mikroorganismen in den Übertragungsinstrumenten (Winkelstücke und Turbinen), Mehrfunktionsspritzen und Ultraschallgeräten festsetzen können. Folgende Massnahmen wirken diesen Problemen entgegen:

  • Gerätewartung und Kontrollen nach Hersteller angaben
  • Desinfektionsanlagen für wasserführende Systeme benutzen
  • Wasserführenden Systeme am Arbeitsanfang an allen Entnahmestellen wie Mundglasfüller, Mikromotoren, Mehrfunktionssprizen, Speibecken, Mikromotoren für 2-3 Minuten durchspülen
  • Spülen der wasserführenden Systeme und Absauganlage nach jeder Behandlung mit ausreichend Wasser (es genügt ein Glas Wasser) verhindert die retrograde Kontamination
  • Spülen und Desinfizieren der wasserführenden Systeme mit speziellen Mitteln wie Dürr Oroto Plus oder MD 555 (Entkalker) am Arbeitsende des Tages.

6. Reinigung und Desinfektion von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken

Zahntechnische Werkstücke, Abformungen und Bissnahmen werden abgespült und in Sterilverpackungen hermetisch verpackt. Unser Zahntechniker desinfiziert die Materialien mit dem für ihn geeigneten Desinfektionsmitteln und -Geräte, damit keine Beschädigung der Materialien erfolgen kann. Tauchbäder oder Desinfektionsanlagen werden dafür eingesetzt.

7. Flächendesinfektion und Reinigung

Einrichtungsgegenstände im Behandlungsbereich: Die Effizienz der Reinigung und Desinfektion hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab:

  • Nach jeder Patientenbehandlung sind alle durch den Kontakt oder Aerosol kontaminierten patientennahen Oberflächen (Zahnarztelement; Assistenzelement; medizinisch-technische Geräte und Einrichtungsgegenstände) ausreichend zu benetzen und zu desinfizieren.
  • Gezielte Desinfektionsmassnahmen sind bei sichtbaren Kontamination von Flächen notwendig
  • Täglich ist am Arbeitsende eine Flächendesinfektion aller Arbeitsflächen und Griffe vorzunehmen.
  • Röntgengeräte und Röntgenbilder sind ebenso nach jedem Gebrauch gut zu desinfizieren.

8. Berufs- und Schutzkleidung

Die berufspezifische Arbeitskleidung wird bei sichtbarer Kontamination mit Blut oder Sekreten gewechselt.

9. Entsorgung von Abfällen

Eine ordnungsgemässe Entsorgung von Einweginstrumenten oder Hilfsgeräten erfolgt getrennt in stichfesten, bruchsicheren und dichten Behältnissen (Kunststoffkanister). Alle Abfälle wie auch volle Amalgamabscheider, gezogene füllungsreiche Zähne und Bleifolien werden von Spezialfirmen umweltgerecht gegen ein Entsorgungszertifikat entsorgt.

10. Qualitätssicherung

Im praxisinternen Qualitätsmanagement-Handbuch sind alle Massnahmen bezüglich Hygiene, Pflege, Wartungen und Organisation genau beschrieben. Daraus ersieht jede Mitarbeiterin wie, wann, wer etwas zu erledigen hat. Wiederkehrende Teamsitzungen und Auffrischinstruktionen ergänzen den beruflichen Alltag. Stichproben und Nachkontrollen vom mir sorgen dafür, dass diese Aufgaben auch richtig und effektiv erfüllt werden.

 

Hygiene mit Pfiff Bild 1: Sterile Endodontieinstrumente im Sterilbeutel

 

Hygiene mit Pfiff Bild 2: Sterile Instrumente für die Zahnextraktionen im Sterilbeutel